Deutsche Rentenversicherung

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Die Anschlussrehabilitation ist eine stationäre oder ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die sich unmittelbar (spätestens zwei Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt und durch das Krankenhaus beantragt wird, in dem die akutstationäre Behandlung erfolgt.

Unsere Fachklinik für Orthopädie bietet Anschlussrehabilitationen nach operativen Eingriffen und Folgebehandlungen akuter oder degenerativer Erkrankungen am Stütz- und Bewegungsapparat an.