Inhalt

Ihre Gesundheit ist unser Ziel

Fachklinik Oberstdorf

Corona-Virus - Info für neu angereiste Patienten und Besucher!

Mit dem Schreiben vom 24.02.23 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege tritt ab dem 01.03.23 die Änderungsverordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. In Folge treten alle in der Allgemeinverfügung getätigten Schutzmaßnahmen für unsere Einrichtung außer Kraft.


Für Ihren Aufenthalt bedeutet dies:

1.    Es besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Atemschutzmaske sowohl für Patientinnen und Patienten, als auch für Beschäftigte der Einrichtung. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist freiwillig.

2.    Auch die Testnachweiserfordernisse sind für unsere Einrichtung ausgesetzt. Getestet wird nur noch bei auftretenden Symptomen. Bei positiver Testung erfolgt gegenwärtig die Entlassung. Die Rehabilitation kann dann neu beantragt werden. Bei negativem Testergebnis können Sie Ihre Rehamaßnahme fortsetzen. Wir empfehlen dann bis zum Abklingen der Symptome das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

3.    Besuche sind ab dem 01.03.2023 wieder möglich. Jedoch sind Besucher noch zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtet, da gemäß der neuen Verordnung die Maskenpflicht für Besucher nicht ausgesetzt ist.

4.    Über die Möglichkeiten zur Beurlaubung wird unverändert im Individualfall, je nach Dringlichkeit, entschieden. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit ihrem behandelnden Stationsarzt/-Ärztin auf.


Die entsprechenden Maßnahmen treten ab Mittwoch den 01.03.23 in Kraft.



Die Klinikleitung

Suche & Service

Fachklinik Oberstdorf

Klinik Logo

Fachklinik Oberstdorf
Wasachstr. 41
87561 Oberstdorf

Telefon: 08322/910 0
Telefax: 08322/910 172
E-Mail: klinik-oberstdorf@drv-schwaben.de

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit: MPB-Oberstdorf@drv-schwaben.de