Deutsche Rentenversicherung

Verhinderung

Sie sind aus wichtigen persönlichen, familiären oder betrieblichen Gründen verhindert und können den bereits vereinbarten Reha-Termin nicht wahrnehmen? Dann nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf.

Sollten Sie einen triftigen Grund haben, die Reha-Maßnahme nicht antreten zu können, so teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Bitte nennen Sie uns auch gleich einen Ausweichtermin und informieren Sie auch sofort Ihren Kostenträger über Ihre Absage.

Fachklinik Oberstdorf, Fachklinik für Orthopädie