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Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation können sowohl bei der Rentenversicherung als auch der Krankenversicherung gestellt werden. Diese Träger übernehmen auch die Behandlungskosten.
Wo erhalten Sie die Formulare?
- Antragsformulare erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben in Augsburg
- bei anderen Trägern der Deutschen Rentenversicherung (Verzeichnis unter www.deutsche-rentenversicherung.de)
- in den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben oder bei Krankenkassen)
- bei den Krankenkassen
Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen.
Für die medizinische Prüfung ist ein ärztlicher Befundbericht notwendig. Dieser muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben sein. Vordrucke für diesen Befundbericht erhalten Sie auch bei den oben genannten Stellen.
Gibt es weitere wichtige medizinische Befunde, sollten Sie diese mit einreichen. Hierfür genügen Kopien.
Formulare im Internet
Rund um die Uhr verfügbar und auch ausfüllbar sind die Antragsformulare im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de
Diese Formulare sind immer erforderlich bzw. sinnvoll:
- Antrag auf Leistung zur Teilhabe (Rehabilitation) - Hauptantrag G100
- Information zum Antrag auf Rehabilitation - G103
- Anlage zum Antrag auf Rehabilitation - G110
- Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistung zur TeilhabeInformation und Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung - G160
- Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung - G161
Dieses Formular ist von der Krankenkasse auszufüllen, wenn Sie derzeit arbeitsunfähig sind:
- AUD-Beleg - G120
Eine Übersicht aller Formulare finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de im Formularcenter unter dem Stichwort: Formulare/Rehabilitation
Bitte beachten Sie: Eine Übersendung der Vordrucke per E-Mail ist nicht möglich. Der Antrag muss vom Versicherten unterschrieben sein.
Wo reichen Sie die Anträge ein?
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht alternativ bei Ihrerm zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Krankenkasse ein. Auch andere öffentliche Stellen, wie Versicherungsämter oder Ihre Gemeinde, können den Antrag entgegennehmen und weiterleiten.
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Fachklinik Oberstdorf
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