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Vor einem Aufenthalt in der orthopädischen Fachklinik Oberstdorf sollten Sie zunächst mit Ihrem Haus- oder Facharzt sprechen und klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation vorliegen. Als nächstes stellen Sie einen Antrag beim jeweiligen Kostenträger. Dies ist meist die gesetzliche Rentenversicherung oder eine gesetzliche oder private Krankenkasse.
Unsere Klinik ist von der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen (nach Kostenklärung) und der Beihilfe anerkannt. Ein besonderes Verfahren gilt für die so genannten Anschlussrehabilitationen (AHB) nach Operationen oder stationärer Behandlung im Krankenhaus.
- Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Patientenaufnahme (Telefon: 08322 910-105 oder 910-106)
- Privat Krankenversicherte wenden sich bitte bei stationären Angelegenheiten an Fr. Brühl oder Fr. Moser (Tel.: 08322/910-104) und bei ambulanten Angelegenheiten an das Sekretariat des Chefarztes Arne Schoene (Frau Haas: 08322 910-107)
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Fachklinik Oberstdorf
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Wasachstr. 41
87561 Oberstdorf
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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit: MPB-Oberstdorf@drv-schwaben.de